Neue Luftverkehrsordnung

 

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Der Bundesrat die Neuregelung der Luftverkehrsordnung beschlossen. In Abschnitt 5 der LuftVO ist die „Nutzung des Luftraums“ geregelt.

Im Rahmen dieser Neuordnung ist von den Modellfliegern ein Kenntnisnachweis zu erbringen. Informationen dazu hier.

Auf der Homepage des DAeC finden Sie unter Aktuelles die neuesten Informationen.

Auch auf der Seite des DMFV finden Sie immer neue Informationen.

Auf unserem Fluggelände ist der Betrieb von Multicoptern und Drohnen nach den derzeit gültigen Bestimmungen und unter Einhaltung der Auflagen unserer Aufstiegserlaubnis möglich.